Ihre Partner in Rechtsangelegenheiten

Unsere Mandanten profitieren von über 45 Jahren Erfahrung aus erfolgreichen Beratungs- und Prozessangelegenheiten. Dr. Tassilo Neuwirth gründete die Kanzlei 1970 mit den Schwerpunkten Ehe- und Familienrecht, Verkehrsrecht und Schadenersatzrecht. Dr. Alexander Neurauter und Dr. Martin Neuwirth – die Partner der nächsten Generation – erweitern das Leistungsangebot um wesentliche Kompetenzbereiche wie Liegenschafts-, Bau- und Wohnrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht. Wir bieten unsere Betreuung und Expertise sowohl in all diesen Bereichen, als auch in den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts, des Konsumentenschutzrechts, des Strafrechts, des Verwaltungsrechts und des Versicherungsrechts. an.

„Der persönliche Einsatz und höchste Beratungs­qualität sind unsere wichtigsten Anliegen.”

Wir sind gut vernetzt und flexibel in der Zusammenarbeit. So können wir auch rasche Lösungen mit Notaren und Steuerberatern anbieten. Der vertrauliche Umgang mit Ihren Informationen ist ein wesentlicher Aspekt unserer täglichen Arbeit und auch in diesen Situationen gewährleistet.

Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei:

  • Erstellen und Prüfung von Verträgen
  • Vertretung in Schadenersatz- und Gewährleistungsangelegenheiten
  • Sämtlichen Fragen betreffend Scheidung, Ehe- und Familienrecht
  • Beratung über Rechte aus dem Mietverhältnis
  • Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • Beratung und Verfassung von letztwilligen Verfügungen wie Testamente, Legate, Schenkung auf den Todesfall
  • Umfassende Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeitsrechts
  • Vertretung vor Gericht

Ihr Erstgespräch

Jede Situation erfordert es individuell betrachtet zu werden. Wir nehmen uns gerne die nötige Zeit dafür, auch Ihre spezielle Situation ausführlich zu besprechen. Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. Hierfür erlauben wir uns ein Pauschalhonorar in der Höhe von brutto € 216,-, pro Stunde zu verrechnen.

Anmeldung
Telefonisch unter +43 1 533 70 36 werktags von 8:00 bis 16:00
Per E-Mail an office@die-anwaelte.at

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Rechtsthemen & Schwerpunkte

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht bietet die Grundlage der Ausgestaltung von Versicherungsverträgen und den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien.  Zum einen beraten und vertreten wir Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Versicherungsrechts, wie der Abwicklung von Großschäden und der Abwehr von Haftungs- und Deckungsansprüchen. (mehr …)

Scheidung, Ehe- und Familienrecht

Das Ehe- und Familienrecht behandelt vor allem die Rechte und Pflichten in Beziehungen zwischen Ehepartnern und jene zwischen Eltern (bzw. Obsorgeberechtigten) und Kindern. Dabei stützt es sich vor allem auf das österreichische Ehegesetz (EheG), das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) sowie das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). (mehr …)

Schadenersatz

Verkehrsrecht und Schadenersatz gehören seit der Gründung unserer Kanzlei zu den Kernkompetenzen unserer Rechtsanwälte. An dieser Stelle beziehen wir uns nur speziell auf Schadenersatzansprüche, die aus den Folgen eines Unfalls abgeleitet werden können. Handelt es sich um einen relevanten Schadensfall, kann das Recht bestehen, Schmerzengeld und sonstige Entschädigungen vom Schädiger einzuklagen. (mehr …)

Miet- und Wohnrecht

Die wesentlichen Bestimmungen für Mietverhältnisse finden sich im österreichischen Mietrechtsgesetzes (MRG) und im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG). Für manche Mietverhältnisse gelten nur bestimmte Regelungen des MRG (Teilanwendung). Auch die gänzliche Nichtanwendung der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes ist möglich (Vollausnahme). Für andere Wohnungen gilt das gesamte Mietrechtsgesetz. (mehr …)

Erbrecht

Die seit 1.1.2017 in Kraft getretene Erbrechtsreform „Erbrecht neu“ hat einige wesentliche Änderungen für das Erbrecht in Österreich mit sich gebracht.
Liegt bereits ein gültiges Testament vor, gilt es die bestehende Nachlassregelung in Einklang mit der Erbrechtsreform zu bringen. (mehr …)

Arbeitsrecht

Bei einem Rechtsstreit ist es wichtig zu wissen, ob dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Kollektivvertrag zu Grunde liegt, das Individualarbeitsrecht in Form des Angestelltengesetzes zur Anwendung kommt und ob ein schriftlicher oder mündlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde. (mehr …)