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Ich werde einer strafbaren Handlung wegen einer Körperverletzung verdächtigt. Brauche ich zur polizeilichen Einvernahme einen Strafverteidiger?

Die Beiziehung eines Anwaltes ist nicht zwingend vorausgesetzt, doch ist es durchaus sinnvoll, bereits bei der ersten polizeilichen Einvernahme einen Rechtsbeistand an der Seite zu haben. Die ersten Fragen sind mitunter wesentlich für das weitere Verfahren. Wer sich hier nicht sicher ist, kann vom Recht zu schweigen Gebrauch machen und rechtzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen. Ein Anwalt wahrt für Sie Ihr Recht auf ein faires Verfahren und berät Sie über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.

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