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Kann ich bei einem nachweislichen Mangel auf Rückerstattung bestehen?

Liegt ein Mangel vor, der mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln behoben werden kann, muss der Käufer zur Verbesserung auffordern, doch darf der gewählte Rechtsbehelf für den Lieferanten nicht unverhältnismäßig (unzumutbar) sein. Ist der Mangel unbehebar, die Behebung für den Käufer untunlich oder unzumutbar oder wird die Behebung vom Lieferanten verweigert bzw. unangemessen verzögert wird, kann je nach Erheblichkeit der Vertragsverletzung auch Wandlung (Rückabwicklung des Vertrages, also Sache oder Leistung gegen Geld) oder im Falle nur geringfügiger Mängel Preisminderung verlangt werden.

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