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Was bedeutet die Konkurrenzklausel in meinem Arbeitsvertrag?

Grundsätzlich möchte der Arbeitgeber damit vermeiden, dass informelles Betriebskapital wie Kundenkontakte, besondere Sachkenntnisse und Strategien durch einen Jobwechsel der Konkurrenz zu Gute kommen. Der ehemalige Arbeitnehmer soll durch die Konkurrenzklausel davon abgehalten werden, unmittelbar oder nach einer bestimmten Zeit (Übergangsfrist) zu einem Konkurrenzbetrieb zu wechseln oder selbst einen solchen zu gründen.

Die Konkurrenzklausel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam und hängt von der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses ab. Der Arbeitgeber kann seine Rechte aus der Konkurrenzklausel auch dann geltend machen, wenn er das Arbeitsverhältnis löst und dabei erklärt, dass er für die Dauer der Beschränkung dem Arbeitnehmer das ihm zuletzt zukommende Entgelt leisten werde.

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