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Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Der Verkäufer ist zur Gewährleistung der Mangelfreiheit verpflichtet. Unter Gewährleistung versteht man also die verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel, die zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt schon vorhanden sind.

Tritt ein solcher Mangel innerhalb der ersten 6 Monate zum Vorschein, gilt die grundsätzliche Vermutung, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen ist und beanstandet werden kann. Danach gilt diese Vermutung nicht mehr und es muss der Beweis erbracht werden, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe schon bestand. Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich nach 2 Jahren ab Lieferung. Bei unbeweglichen Sachen beträgt die Frist 3 Jahre.

Die Garantieerklärung hingegen ist eine freiwillige Zusage, dass eine Sache bzw. ein Werk eine bestimmte Zeit lang die vereinbarten Eigenschaften (wie z.B. Funktionstüchtigkeit, geringe Abnutzung etc.) beibehält. Die Garantie kann auch an Bedingungen und Auflagen geknüpft werden. In der Regel ist eine Garantie zeitlich befristet. Der Zeitpunkt, wann ein allfälliger Mangel während der Garantiezeit auftritt, ist bei der Garantie irrelevant. Garantien müssen auf Wunsch des Konsumenten schriftlich in Papierform oder auf dauerhaftem digitalem Datenträger übermittelt werden. Sie müssen den Hinweis enthalten, dass zusätzliche Garantien über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus zugesichert werden und diese einzeln beschreiben. Garantien müssen für einen Verbraucher immer mehr Rechte enthalten, als die gesetzliche Gewährleistung bereits beinhaltet.

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