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Was kann man tun, wenn der Mieter den Mietzins nicht bezahlt?

Grundsätzlich kann der Mietzins eingeklagt werden. Zeigt sich der Mieter in keiner Weise zahlungswillig und ist der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete in Mietzinsrückstand, bietet der Gesetzgeber dem Vermieter die Möglichkeit, bei Gericht eine Mietzins- und Räumungsklage einzubringen. Weitere berechtigte Gründe für eine Räumungsklage sind der nachteilige Gebrauch der Wohnung durch den Mieter oder wenn sich dieser grob ungehörig verhält.

Bestehen die Kündigungsgründe oder Räumungsgründe zu Recht (z. B. bei einem Mietzinsrückstand), wird das Gericht die Kündigung und Räumung bestätigen. Begleicht der Mieter die Schuld bis zum Ende des Verfahrens und hat er an der Entstehung des Mietzinsrückstandes kein grobes Verschulden, kann er der Kündigung bzw. Räumung entgehen.

Zieht der gekündigte Mieter trotz Vorliegen eines rechtskräftigen Räumungsurteils nicht aus, kann der Vermieter eine Räumungsexekution zu dessen Lasten beantragen. Wird diese bewilligt, kommt es zur Delogierung des Mieters.

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