Fragen & Antworten

Was versteht man unter Diversion?

Mit der Diversion hat die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bei bestimmten Delikten die Möglichkeit auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und der Beschuldigte oder Angeklagte die Verantwortung für die Tat übernimmt. Dem Beschuldigten bzw. dem Angeklagten wird im Rahmen der Diversion angeboten, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit), eine Geldbuße zu bezahlen oder Ähnliches. In diesem Fall erfolgt weder ein Schuldspruch noch eine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung ins Strafregister. Allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.

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