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Wie berechnet sich der Kindesunterhalt?

Kinder, die noch nicht selbsterhaltungsfähig sind, haben gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Solange das Kind noch minderjährig ist, macht der das Kind betreuende Elternteil den Unterhalt gegen den Unterhaltsschuldner geltend.

Für den Fall, dass beide Elternteile getrennt voneinander leben, hat der nicht beim Kind lebende Elternteil für sein Kind Geldunterhalt zu leisten. Wie hoch der zu leistende Unterhalt ist, hängt in erster Linie vom Nettoeinkommen und den Sorgepflichten für etwaige andere Kinder des Unterhaltspflichtigen ab. Die Prozentsätze vom Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sind dem Alter des Kindes entsprechend gestaffelt. Etwaige Naturalleistungen, wie Schulkosten oder die Finanzierung einer Wohnung, werden auf den Geldanspruch angerechnet. Es ist ein Mindestunterhalt (der sogenannte Regelbedarf) und ein Maximalunterhalt (die Playboy-Grenze) zu berücksichtigen.

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