Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht bietet die Grundlage der Ausgestaltung von Versicherungsverträgen und den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien.  Zum einen beraten und vertreten wir Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Versicherungsrechts, wie der Abwicklung von Großschäden und der Abwehr von Haftungs- und Deckungsansprüchen. Namhafte internationale Versicherungsunternehmen vertrauen hier auf die Expertise unserer Kanzlei und arbeiten eng mit unseren Experten zusammen.  Zum anderen beraten und vertreten wir laufend Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen, und beraten in allen Belangen des Versicherungsvertragsrechts. Egal ob Privatkunde oder Unternehmer: Unser Anspruch ist die Erzielung der bestmöglichen Ergebnisse im Sinne unserer Mandanten.

Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei:

  • Prüfung von Versicherungsverträgen samt zugrundeliegender Versicherungsbedingungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag
  • Großschadensabwicklung
  • Abwehr von Haftungs- und Deckungsansprüchen

Ihr Erstgespräch

Jede Situation erfordert es individuell betrachtet zu werden. Wir nehmen uns gerne die nötige Zeit dafür, auch Ihre spezielle Situation ausführlich zu besprechen. Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. Hierfür erlauben wir uns ein Pauschalhonorar in der Höhe von brutto € 216,-, pro Stunde zu verrechnen.

Anmeldung
Telefonisch unter +43 1 533 70 36 werktags von 8:00 bis 16:00
Per E-Mail an office@die-anwaelte.at

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.