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Was bedeutet vergleichende Werbung?

Unter vergleichender Werbung werden werbemäßige Anpreisungen verstanden. Dabei wird das eigenen Angebot herausgestrichen und mit einer Bezugnahme auf Person, Ware oder Leistung eines oder mehrerer ausdrücklich genannter oder zumindest erkennbarer Mitbewerber verbunden. Da niemand in der Werbung die Nachteile der eigenen Leistung hervorhebt, verfolgt eine solche Bezugnahme den Zweck, das eigene Angebot vorteilhafter herauszustreichen. Die Werbevergleichsrichtlinie enthält einen Bedingungskatalog. Werden die darin enthaltenen Negativbedingungen erfüllt, ist vergleichende Werbung zulässig. Das UWG hat diesen „Bedingungskatalog“ mit den Novellen 2007 und 2015 umgesetzt.

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