Strafrecht

Das Strafrecht enthält Rechtsnormen, welche genau bestimmtes Verhalten verbieten und damit Rechtsfolgen, nämlich Strafen verbinden. Es soll die Freiheit der Menschen schützen und es regelt, wo die Freiheit des einen endet und die des anderen beginnt. Umgekehrt bedroht es mit der Möglichkeit einer Freiheitsstrafe die Freiheit eines Täters. Auch ohne Absicht wie z. B. bei einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung kann man in die Rolle des Täters gelangen.

Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei:

  • Begleitung bei der Einvernahme
  • Unterstützung bei Hausdurchsuchungen
  • Vertretung bei Haftverhandlungen
  • Verteidigung in der Hauptverhandlung
  • Rechtsmittel im Strafverfahren
  • Wiederaufnahme des Strafverfahrens

Ihr Erstgespräch

Jede Situation erfordert es individuell betrachtet zu werden. Wir nehmen uns gerne die nötige Zeit dafür, auch Ihre spezielle Situation ausführlich zu besprechen. Vereinbaren Sie daher bitte einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch. Hierfür erlauben wir uns ein Pauschalhonorar in der Höhe von brutto € 216,-, pro Stunde zu verrechnen.

Anmeldung
Telefonisch unter +43 1 533 70 36 werktags von 8:00 bis 16:00
Per E-Mail an office@die-anwaelte.at

Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Rechtsthemen & Schwerpunkte

Allgemeines Strafrecht

Im Strafverfahren wird geklärt, ob eine Person eine bestimmte gerichtlich strafbare Tat begangen hat und welche Strafe dafür verhängt wird. Wird der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekannt, dass vermutlich eine Straftat begangen wurde, muss dies geprüft und gegebenenfalls ein Strafverfahren gegen diese Person eingeleitet werden. Dies geschieht durch Anzeige (von Privaten) oder durch die eigene Wahrnehmung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.

Jede Privatperson ist zur Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle berechtigt, aber nicht verpflichtet. Dies gilt für alle strafrechtlich relevante Handlungen wie beispielsweise Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Urkundenfälschung und Betrug. Das Verfahren gliedert sich in das Ermittlungsverfahren in dem sich die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Polizei ein möglichst genaues Bild über die Tat verschafft, und in das Hauptverfahren.

Disziplinarrecht

Rechtsanwälte, Ärzte, Notare, Beamte, etc., die gegen Berufspflichten oder das Ansehen des Standes verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat ihrer Kammer bzw. der Disziplinargerichtsbarkeit ihrer Behörde zu verantworten. Die Strafbefugnis geht von der Verwarnung bis zum Entzug der Berechtigung der Berufsausübung. Auch im Disziplinarverfahren stehen verschieden Rechtsmittel zur Verfügung.

Häufige Fragen & Antworten

Strafrecht

Die Beiziehung eines Anwaltes ist nicht zwingend vorausgesetzt, doch ist es durchaus sinnvoll, bereits bei der ersten polizeilichen Einvernahme einen Rechtsbeistand an der Seite zu haben. Die ersten Fragen sind mitunter wesentlich für das weitere Verfahren. Wer sich hier nicht sicher ist, kann vom Recht zu schweigen Gebrauch machen und rechtzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuziehen. Ein Anwalt wahrt für Sie Ihr Recht auf ein faires Verfahren und berät Sie über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.

Unter Körperverletzung versteht man den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer Verletzung oder einer Gesundheitsschädigung. Hierunter fallen u.a.

  • fahrlässige Körperverletzung
  • fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen
  • vorsätzliche leichte Körperverletzung
  • vorsätzliche schwere Körperverletzung
  • vorsätzliche Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen
  • vorsätzliche Körperverletzung mit tödlichem Ausgang
  • absichtliche schwere Körperverletzung

Fahrlässig verursachte Körperverletzungen, die ohne schweres Verschulden des Täters entstanden sind und nicht länger als 14 Tage andauern oder nahe Angehörige des Verursachers betreffen, sind nicht strafbar.

Hingegen werden jene Täter, die fahrlässig z.B. einen Verkehrsunfall unter besonders gefährlichen Umständen (z.B. alkoholisiert) verursacht haben, strenger bestraft.

 

Mit der Diversion hat die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bei bestimmten Delikten die Möglichkeit auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und der Beschuldigte oder Angeklagte die Verantwortung für die Tat übernimmt. Dem Beschuldigten bzw. dem Angeklagten wird im Rahmen der Diversion angeboten, sich einer belastenden Maßnahme zu unterwerfen (z.B. gemeinnützige Arbeit), eine Geldbuße zu bezahlen oder Ähnliches. In diesem Fall erfolgt weder ein Schuldspruch noch eine formelle Verurteilung. Es erfolgt auch keine Eintragung ins Strafregister. Allerdings wird die Diversion justizintern für zehn Jahre gespeichert.