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Wie ist die Obsorge nach der Scheidung geregelt?

Grundsätzlich ist auch nach der Scheidung die gemeinsame Obsorge beider Elternteile vorgesehen, sofern sich die Eltern darüber einigen können, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich leben soll. Es ist aber auch möglich, dass die Ehegatten sich auf die Alleinobsorge eines Elternteils einigen.

Kommt innerhalb angemessener Frist nach Auflösung der Ehe keine Einigung hinsichtlich der Obsorge zustande, muss das Gericht entscheiden, wobei nach Änderung der Verhältnisse eine Neuregelung der Obsorge bei Gericht beantragt werden kann. Das Gericht hat immer das Kindeswohl zu berücksichtigen.

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