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Gibt es Schadenersatzansprüche beim Hobbysport?

Wer beim Fußball mit Freunden seinem Gegner ein Bein stellt und diesen dabei verletzt, wird mitunter mit Schadenersatzforderungen konfrontiert. Bei regelgerechtem Verhalten, wenn etwa zwei Spieler mit den Köpfen aufeinanderprallen, oder auch bei „normalen“ Regelverstößen kommt es zu keiner Haftung (keinen Anspruch auf Schadenersatz), weil die Sorgfaltspflicht nicht verletzt wird. Tritt man seinem Gegenspieler grob schuldhaft in die Beine, kann ein Anspruch auf Schmerzengeld entstehen. Dann wird in einem gerichtlichen Verfahren das tatsächliche Verschulden und ein etwaiges rechtswidriges Verhalten, welches die Schadenersatzansprüche begründet, zu prüfen sein.

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