Fragen & Antworten
Ich war bei einem Verkehrsunfall beteiligt, warum wird in einem Strafverfahren gegen mich ermittelt?
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden müssen auch strafrechtliche Ermittlungen von der Polizei geführt werden. Bereits eine gebrochene Hand ist eine schwere Körperverletzung, die einen Straftatbestand bildet. In dem Ermittlungsverfahren wird von der Polizei erhoben, ob es sich tatsächlich um die Verwirklichung eines Straftatbestandes handelt, der an die Staatsanwaltschaft zur Anzeige weiterzuleiten ist. Es kann aber auch sein, dass die Polizei zum Ergebnis kommt, dass wegen Geringfügigkeit der Verletzung keine weiteren Schritte zu unternehmen sind und stellt das Ermittlungsverfahren dann ein.
Weiteres zum Thema siehe auch: Verkehrsunfall