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Kann Mietzinsminderung verlangt werden, wenn ein Schaden vorliegt?

Führt ein Schaden zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung, hat der Mieter grundsätzlich ein Recht auf Mietzinsminderung.

Die Einbehaltung des Mietzinses oder eines Anteils davon kann aber zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Der Mietzins kann auch weiterbezahlt werden, allerdings mit dem Hinweis, dass dies nur unter Vorbehalt passiert.

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