Fragen & Antworten
Können Ausbildungskosten zurückverlangt werden?
Ausbildungskosten können dann zurückverlangt werden, wenn es sich dabei um jene vom Arbeitgeber tatsächlich aufgewendeten und belegbaren Kosten (Kurskosten, Reisekosten, Aufenthaltskosten, Sachaufwand, allenfalls Lohnkosten) handelt, die dem Arbeitnehmer Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Art vermittelt haben.
Dazu müssen diese aber auch bei anderen Arbeitgebern verwertet werden können. Der Rückersatz muss zwingend schriftlich vereinbart werden, sobald alle notwendigen Informationen über Kosten, Inhalt und Dauer der Ausbildung vorliegen. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer bei Abschluss der Vereinbarung volljährig sein, die Bindungsdauer an die Vereinbarung zur Kostenrückerstattung kann maximal 5 Jahre (in Ausnahmefällen 8 Jahre) betragen und die vereinbarte Summe muss in gleichbleibenden monatlichen Raten rückerstattet werden.