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Können Gewährleistungsansprüche Verbrauchern gegenüber ausgeschlossen werden?

Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft (ein Vertrag zwischen Unternehmer und Konsument), können Gewährleistungsansprüche weder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nebenvereinbarungen noch in Einzelverträgen ausgeschlossen werden. Lediglich bei gebrauchten Waren kann ausdrücklich vereinbart werden, dass die 2-Jahres-Frist auf 1 Jahr verkürzt wird. Ein KFZ gilt z.B. als gebraucht, wenn es in Summe 12 Monate zum öffentlichen Verkehr zugelassen war.

Die Bestimmungen einer Garantie können in keinem Fall die gesetzliche Gewährleistungspflicht ersetzen oder aufheben.

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