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Was muss ich bei der Entlassung eines Dienstnehmers beachten?
Die Entlassung ist die fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daher ist sie nur dann gerechtfertigt, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers nach objektiver Betrachtung die Interessen des Arbeitgebers so schwer beeinträchtigt, dass diesem die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin nicht zugemutet werden kann. Die Entlassung muss sofort ausgesprochen werden, wenn ein im Gesetz genannter Entlassungsgrund bekannt wird. Ein späterer Ausspruch der Entlassung ist nicht wirksam, da die Beeinträchtigung dann nicht als ausreichend unzumutbar angesehen werden kann. Allerdings wird dem Arbeitgeber zwischen dem Bekanntwerden des Entlassungsgrundes und dem Ausspruch der Entlassung vom Gesetz her eine angemessene kurze Überlegungsfrist eingeräumt, um sich über die Rechtslage zu informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer bis zur Klärung der tatsächlichen Situation oder der rechtlichen Lage freizustellen.