Fragen & Antworten
Was muss ich beim Abwerben von Mitarbeitern berücksichtigen?
Vorsicht ist geboten beim „planmäßigen, verwerflichen Ausspannen“ von höher qualifizierten Mitarbeitern zum Zweck, deren Erfahrungen, Leistungen bzw. Beziehungen dem neuen Mitbewerber nutzbar zu machen, und mit den abgeworbenen Mitarbeitern dem ehemaligen Arbeitgeber Kunden „abzujagen“. Dies stellt einen Verstoß gegen die Regeln des Wettbewerbsrechts dar.