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Welche Kosten trägt der Miteigentümer einer Liegenschaft?

Ein Wohnungseigentümer, der als solcher auch Miteigentümer der Liegenschaft ist, hat für alle Kosten, die bei der Nutzung der Liegenschaft anfallen, anteilig aufzukommen.

Konkret sind das die Betriebskosten und Bewirtschaftungskosten (Abwassergebühren, Kosten für die Müllabfuhr oder Grundsteuer), Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten (Kosten für Arbeiten an der Außenseite des Gebäudes oder notwendiger Reparaturen) und Aufwendungen für Gemeinschaftsanlagen (Grünanlagen, Aufzüge).

Zusätzlich gibt es Beiträge zur Rücklage der Eigentumswohnanlage, welche eine Vorsorge für künftige Aufwendungen bilden soll und auf einem eigens dafür vorgesehenen Konto angelegt wird.

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