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Welche Möglichkeiten gibt es eine Ehe zu beenden?

Das Gesetz kennt vier Scheidungsmöglichkeiten. Neben der einvernehmlichen und strittigen Scheidung gibt es die Scheidung aus anderen Gründen (dazu zählen die Scheidung ohne Verschulden des Ehepartners, z.B. wegen Krankheit) und die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist.

Außerdem kann eine Ehe auch aufgehoben oder für nichtig erklärt werden. Auf Nichtigkeit der Ehe kann man sich berufen, wenn z.B. ein Ehepartner dem Gesetz nach nicht heiratsfähig war. Die Aufhebung der Ehe dient dazu eine Ehe zu beenden, die unter irreführenden Umständen geschlossen wurde. Ein typischer Anwendungsfall wäre z. B. Ehebetrug durch einen Heiratsschwindler, der vorsätzlich falsche Vermögenswerte vorgetäuscht hat.

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