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Wie komme ich bei einem Unfall im Ausland zu meinen Ansprüchen?

Im Ausland unverschuldet in einen Unfall (Verkehrsunfall, Sportunfall) verwickelt zu werden wirft zusätzliche rechtliche Probleme auf. Oft gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden wegen sprachlicher Barrieren sehr schwierig. Bei Verkehrsunfällen außerhalb der EU müssen etwaige Ansprüche direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung eingereicht werden. Der Aufwand ist wegen der oft problematischen Gesetzeslage, vor allem aber wegen oft sehr schleppender Liquidierungspraxis ausländischer Versicherungen, erheblich. Bei Unfällen im Ausland innerhalb der EU kann der Geschädigte nunmehr auch vor dem Gericht seines Wohnortes, wenn dieser in der EU liegt, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer des Schädigers erheben.

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