Verkehrsrecht und Schadenersatz gehören seit der Gründung unserer Kanzlei zu den Kernkompetenzen unserer Rechtsanwälte. An dieser Stelle beziehen wir uns nur speziell auf Schadenersatzansprüche, die aus den Folgen eines Unfalls abgeleitet werden können. Handelt es sich um einen relevanten Schadensfall, kann das Recht bestehen, Schmerzengeld und sonstige Entschädigungen vom Schädiger einzuklagen.