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Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht bietet die Grundlage der Ausgestaltung von Versicherungsverträgen und den wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien.  Zum einen beraten und vertreten wir Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Versicherungsrechts, wie der Abwicklung von Großschäden und der Abwehr von Haftungs- und Deckungsansprüchen.

Schadenersatz

Verkehrsrecht und Schadenersatz gehören seit der Gründung unserer Kanzlei zu den Kernkompetenzen unserer Rechtsanwälte. An dieser Stelle beziehen wir uns nur speziell auf Schadenersatzansprüche, die aus den Folgen eines Unfalls abgeleitet werden können. Handelt es sich um einen relevanten Schadensfall, kann das Recht bestehen, Schmerzengeld und sonstige Entschädigungen vom Schädiger einzuklagen.

Miet- und Wohnrecht

Die wesentlichen Bestimmungen für Mietverhältnisse finden sich im österreichischen Mietrechtsgesetzes (MRG) und im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (AGBG). Für manche Mietverhältnisse gelten nur bestimmte Regelungen des MRG (Teilanwendung). Auch die gänzliche Nichtanwendung der Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes ist möglich (Vollausnahme). Für andere Wohnungen gilt das gesamte Mietrechtsgesetz.
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