Nach der DSGVO ist keine Meldung mehr an das Datenverarbeitungsregister (DVR) zu erstatten. Zum Zweck der Einhaltung der Verordnung sieht diese aber nun für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern vor, Verzeichnisse über die Verarbeitung von Daten zu führen. Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern besteht die Dokumentationspflicht nur dann, wenn die Datenverarbeitung ein...
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Ab Mai 2018 hat der Auftraggeber (Verantwortliche) schon im Vorfeld eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, wenn bei einer Form der Verarbeitung personenbezogener Daten, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung, voraussichtlich ein hohes Risiko für die betroffenen Personen besteht. Dabei ist bereits vorab eine Abschätzung der Folgen für den Schutz der personenbezogenen...
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