Nach der Scheidung sind die Unterhaltsansprüche, die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, sowie die Namensfolgen und sozialversicherungsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Konsequenzen abzuklären. Der Unterhaltsanspruch nach der Scheidung hängt weitgehend vom Schuldausspruch sowie von den Lebensverhältnissen der Ehegatten ab.
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Kinder, die noch nicht selbsterhaltungsfähig sind, haben gegenüber ihren Eltern einen Anspruch auf Unterhalt. Solange das Kind noch minderjährig ist, macht der das Kind betreuende Elternteil den Unterhalt gegen den Unterhaltsschuldner geltend. Für den Fall, dass beide Elternteile getrennt voneinander leben, hat der nicht beim Kind lebende Elternteil für sein Kind Geldunterhalt zu leisten. Wie...
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Das Gesetz kennt vier Scheidungsmöglichkeiten. Neben der einvernehmlichen und strittigen Scheidung gibt es die Scheidung aus anderen Gründen (dazu zählen die Scheidung ohne Verschulden des Ehepartners, z.B. wegen Krankheit) und die Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren. Voraussetzung ist, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Außerdem kann eine Ehe auch aufgehoben...
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Grundsätzlich ist auch nach der Scheidung die gemeinsame Obsorge beider Elternteile vorgesehen, sofern sich die Eltern darüber einigen können, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich leben soll. Es ist aber auch möglich, dass die Ehegatten sich auf die Alleinobsorge eines Elternteils einigen. Kommt innerhalb angemessener Frist nach Auflösung der Ehe keine Einigung hinsichtlich der Obsorge...
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