Wenn Sie in einen Unfall mit Personenschaden verwickelt waren, kann auch ein gerichtlich strafbarer Verstoß gegen die Verhaltensregeln vorliegen. Sind die Voraussetzungen dafür erfüllt, kann auch eine Strafanzeige wegen Körperverletzung (§§ 83 und 84 StGB), fahrlässiger Tötung (§§ 80 und 81 StGB) oder allenfalls zusätzlich „Imstichlassen eines Verletzten“ gemäß § 94 StGB erstattet werden. Leisten...Continue Reading
Im Ausland unverschuldet in einen Unfall (Verkehrsunfall, Sportunfall) verwickelt zu werden wirft zusätzliche rechtliche Probleme auf. Oft gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden wegen sprachlicher Barrieren sehr schwierig. Bei Verkehrsunfällen außerhalb der EU müssen etwaige Ansprüche direkt bei der ausländischen Haftpflichtversicherung eingereicht werden. Der Aufwand ist wegen der oft problematischen Gesetzeslage, vor allem...Continue Reading